Was ist beim Autofahren (nicht) erlaubt?
von Reinhold Ragossnig
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Was ist beim Autofahren (nicht) erlaubt?

Während einige Gesetze rund um das Autofahren eindeutig und klar sind, gibt es in vielen Bereichen nach wie vor große Unsicherheiten innerhalb der Bevölkerung. Erschwerend kommt hinzu, dass manch ein Verhalten zwar während der Autofahrt erlaubt ist, dennoch für versicherungstechnische Belange problematisch werden kann. Ich möchte deshalb in diesem Beitrag einige wichtige Informationen darüber preisgeben, was beim Autofahren erlaubt ist und was nicht.

Alkohol am Steuer

Klar ist, dass für Fahranfänger die strenge 0,0-Promille-Regel und für alle anderen Autofahrer die 0,5-Promille-Grenze gilt. Doch dürfen all jene, die in die 0,5-Promille-Regelung fallen, während der Fahrt Alkohol konsumieren? Tatsächlich macht das Gesetz keinen Unterschied, ob vor der Fahrt Alkohol konsumiert wird oder währenddessen, solange die Promillegrenze letztlich nicht überschritten wird. Bezüglich der Versicherungen wird es problematisch, sobald ein Alkohollenker in einen Unfall verwickelt ist. Auch eine Teilalkoholisierung kann die Leistungspflicht der Versicherung einschränken, was dann dementsprechend teuer wird. Nicht zu vergessen ist die strafrechtliche Seite bei diesen Vergehen!

Tipp: In meinem Blogbeitrag „Alkohol am Steuer – steigt die Versicherung immer aus?“ finden Sie detaillierte Informationen rund um dieses Thema.

Handynutzung beim Autofahren

Das Handyverbot beim Autofahren wurde in den letzten Jahren massiv verschärft. Nicht nur das Telefonieren, sondern jede Art der Handynutzung ist verboten und wird mit einer 50 €-Strafe abgestraft. Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung ist hingegen erlaubt, solange das Handy dafür nicht benutzt werden muss. Das bloße Aufheben oder Halten des Handys ist hingegen erlaubt, da sich das Gesetz rein auf das „Benutzen“ beschränkt, so darf beispielsweise der Fahrer das Handy aufheben und an den Beifahrer weitergeben.

Radfahren und Alkohol

Kurz gesagt – auch hier kann man den Führerschein schnell verlieren!

Fernsehen während der Fahrt

In modernen Autos ist es heutzutage kein Problem mehr, über den Navi-Bildschirm oder auf einem Extra-Display Filme zu schauen oder fernzusehen. Doch das stellt für den Fahrer eine enorme Ablenkung dar, weshalb der Fahrer ausschließlich im parkenden Zustand fernsehen sollte. Lässt sich nachweisen, dass durch eine solche Ablenkung ein Unfall kausal geschehen ist, steigen auch die Versicherungen aus und kommen nicht für den Schaden auf.

Gibt es eine Kleiderordnung beim Autofahren?

Ungeeignetes Schuhwerk, wie Flip-Flops, High-Heels oder klobige Bergschuhe, oder das Barfußfahren sind für die Autofahrt zwar absolut nicht geeignet, aber auch nicht explizit gesetzlich verboten. Passiert jedoch ein Unfall, kann sich die Haftpflichtversicherung unter Umständen auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten berufen und die Zahlung verweigern. Auch das Nacktfahren könnte für den Fahrer problematisch werden, da es sich dabei um eine Verletzung des öffentlichen Anstands handelt und nach dem jeweiligen Landesgesetz geahndet werden kann. In der Steiermark geht der Strafrahmen für das Nacktfahren bis zu 2.000 €, in Niederösterreich bis zu 1.000 €, wohingegen in Vorarlberg nur Strafen bis zu 200 € verhängt werden.

Was ist beim Autofahren erlaubt?

Erlaubt ist beispielsweise das Bedienen eines Navigationssystems, das ins Auto integriert oder speziell für das Auto gedacht ist. Aber Achtung: Da das Benutzen des Mobiltelefons nicht erlaubt ist, darf auch das Handy-Navi nicht verwendet werden. Auch das Einlegen einer CD, das Anstecken eines USB-Sticks oder die Bedienung des Board-Computers sind während der Fahrt nicht verboten. Darüber hinaus sind das Essen, Trinken und Rauchen am Steuer grundsätzlich erlaubt.

Achtung: Auch wenn all diese Dinge beim Autofahren erlaubt sind, ist es dennoch ratsam, diese während der Fahrt zu unterlassen, da Sie dadurch sehr leicht abgelenkt sind und die Unfallgefahr steigt. Kommt es zu einem Unfall und kann eine maßgebliche Ablenkung des Fahrers kausal nachgewiesen werden, kann es auch passieren, dass dieser seinen Versicherungsanspruch verliert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag etwas Klarheit für Ihre nächste Autofahrt verschaffen. Bei ergänzenden Fragen und alle versicherungstechnischen Belange stehe ich Ihnen wie immer telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Für Ihre Anliegen bin ich immer Ihr einziger Ansprechpartner – 1 Name – 1 Telefonnummer

Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

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