Alkohol am Steuer steigt die Versicherung immer aus?
Alkohol am Steuer – steigt die Versicherung immer aus?

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist unter keinen Umständen eine gute Idee. Bereits relativ geringe Mengen Alkohol können dazu führen, dass die Konzentrationsfähigkeit sinkt und die Reaktionsfähigkeit langsamer wird. Dennoch ist es in Österreich erlaubt, mit weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut ein Auto zu steuern.
Doch was sagen die Versicherungen dazu? Fällt der Versicherungsschutz bei einem Unfall automatisch weg, sobald Alkohol im Spiel war? In diesem Beitrag finden Sie einige relevante Informationen zum Thema im Überblick.

Was passiert bei Unfällen unter der 0,5-Promille-Grenze?

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Fakt ist jedoch, dass bereits wenige Promille zur Beeinträchtigung der Leistungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit führen. Brenzlig wird es, sobald der Alkohollenker in einen Unfall verwickelt ist. Selbst ein bloß geringer festgestellter Blutalkoholgehalt (weniger als 0,5 Promille) kann dazu führen, dass der Fahrer vom Gericht als fahruntüchtig eingestuft wird, da dieses nicht an die gesetzlich vorgegebenen Promillegrenzen gebunden ist. Fahruntüchtigkeit kann neben Alkohol am Steuer auch wegen Medikamenteneinnahme, Drogen oder starker Übermüdung ausgesprochen werden. Die Konsequenzen sind die eigene Übernahme der Reparaturkosten des Unfallgegners, Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstentgang und natürlich auch verminderte Versicherungsleistungen. Bei Personenschäden kann dies auch existenzbedrohend sein! Auch die Sozialversicherung regressiert ihre Kosten!

Ab diesem Zeitpunkt steigen die Versicherungen aus

Sobald bei einem Unfall eine Alkoholisierung des Fahrers nachweislich festgestellt wird, sind Kaskoschäden nicht mehr gedeckt und auch die Rechtsschutzversicherung ist zur Gänze leistungsfrei. Etwas anders sieht dies bei der in Österreich verpflichteten Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Ist der Fahrzeuglenker an einem Verkehrsunfall beteiligt und alkoholisiert, kommt die Haftpflichtversicherung zwar zunächst für den Schaden auf. Diese kann jedoch im Nachhinein einen Teil des Betrages über den Regressweg zurückfordern. Pro Obliegenheitsverletzung können dabei für den Versicherungsnehmer bis zu 11.000 Euro fällig werden. Auch mehrere Obliegenheitsverletzungen innerhalb eines Unfallgeschehens sind möglich, wodurch auch mehrmals ein Betrag von bis zu 11.000 Euro zurückgefordert werden kann.

Wichtig zu verstehen, ist, dass es den Versicherungen nicht darauf ankommt, wie viel Alkohol im Blut nachgewiesen wird, sondern ob eine Alkoholisierung festgestellt wurde. Ist das der Fall, steigen je nach Situation Versicherungen aus oder die Regelungen über die eben genannten Regresszahlungen treten ein.

 

Was passiert bei Unfällen mit mehr als 0,5 Promille?

Neben den oben ausgeführten Folgen der Versicherungen kommen bei mehr als 0,5 Promille am Steuer auch gesetzliche Konsequenzen hinzu. Dem Alkohollenker drohen hohe Geldstrafen, eine Vormerkung im Führerscheinregister oder gar der Führerscheinentzug sowie die Teilnahme an einem Verkehrscoaching, einer Nachschulung oder gar einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Je mehr Alkohol im Blut nachgewiesen werden konnte, desto höher und umfangreicher fallen die Strafen aus.

Tipp: Unterschätzen Sie den „Morgen danach“ nicht, denn auch, wenn Sie sich nach ein paar Stunden Schlaf und einer kalten Dusche fitter fühlen mögen, können sich immer noch hohe Restalkoholbestände im Blut befinden. Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut.

 

Auch mit dem Rad betrunken fahren, kann Ihren Führerschein kosten!

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema oder zu anderen versicherungstechnischen Bereichen? Dann können Sie mich zu meinen Geschäftszeiten jederzeit gerne telefonisch erreichen. Gerne berate ich Sie bei all Ihren Versicherungsanliegen.

Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

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