Pflichten eines Grundstücksbesitzers
- von Reinhold Ragossnig
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in Branchennews
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Mit dem Erwerb eines Grundstückes geht die Befugnis einher, mit diesem und den darauf befindlichen Sachen nach eigener Willkür zu handeln und andere von der Nutzung auszuschließen. Auch wenn der Eigentümer demnach grundsätzlich allein darüber entscheiden darf, wie er seine Liegenschaft gebrauchen will, ist dieses Recht nicht unbegrenzt. Was genau damit gemeint ist, welche Pflichten dem Grundstücksbesitzer von der Rechtsordnung auferlegt werden und wo die Versicherung dabei ins Spiel kommen, möchte ich im folgenden Beitrag genauer behandeln.