Wenn der Blitz einschlägt wann zahlt die Versicherung?
Wenn der Blitz einschlägt – wann zahlt die Versicherung?

Die Sommergewitter treiben jedes Jahr aufs Neue ihr Unwesen und verursachen dabei oft immense Schäden. Bei durchschnittlich 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr in Österreich kann es im Grunde jeden von uns einmal treffen. Wir klären Sie im Anschluss über das Thema Blitzschutz im Zusammenhang mit Versicherungen auf und gehen dabei sowohl auf den Privatbereich in Bezug auf Ihr Eigenheim als auch den gewerblichen Bereich ein. Darüber hinaus verraten wir Ihnen einige wertvolle Tipps zum Thema!

Zum Blitzschutz allgemein

Damit die Gebäude bei Gewittern vor Blitzeinschlägen sicher sind, sind Blitzschutzanlagen unerlässlich. Aus diesem Grund gibt es in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer gesetzliche Vorschriften zur Einhaltung des äußeren Blitzschutzes. Beim äußeren Blitzschutz geht es hauptsächlich darum, dass die Gebäude vor jeglichen Ableitströmen des direkten Blitzeinschlages bewahrt werden sollen. Beim inneren Blitzschutz soll gefährliche Funkenbildung innerhalb des Gebäudes durch Überspannungsschutzgeräte verhindert werden. Die Einrichtung eines inneren Blitzschutzes ist zwar empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Blitzeinschläge und Versicherungen

Blitze können verheerende Schäden anrichten, wenn sie nicht von Blitzschutzanlagen abgefangen werden. Schlägt er beispielsweise in einer Umgebung mit leicht entzündlichen Materialien ein, kann dies rasch zu großen Bränden führen. Schlägt der Blitz ins Haus ein, kann er Elektrogeräte und Leitungen wie auch vieles mehr zerstören. Im Bereich des Versicherungsschutzes unterscheiden die Versicherungen zwischen direkten und indirekten Blitzschlägen. Die Versicherungen ersetzen auch Schäden, wenn im privaten Eigenheim kein Blitzableiter vorhanden ist.

Direkter Blitzschlag

Von einem direkten Blitzschlag spricht man, wenn der Blitz unmittelbar in einen versicherten Gegenstand einschlägt und diesen beschädigt. Dabei ist es leicht möglich, dass innerhalb von Sekunden ein Brand ausgelöst wird oder das Objekt ohne Brand beschädigt oder komplett zerstört wird. Bei Schäden aus direkten Blitzeinschlägen wird der Schaden aus der ganz normalen Eigenheim-/Gebäudeversicherung ersetzt.

Indirekter Blitzschlag

Ein indirekter Blitzschlag liegt vor, wenn es durch einen Blitzschlag in der Nähe des versicherten Grundstücks zu einer Überspannung im Stromnetz kommt und dadurch elektrische Geräte beschädigt werden. Der Unterschied liegt also darin, dass der Blitz oft weit entfernt den Schaden anrichtet, dessen Auswirkungen aber auch andere Objekte betreffen können. Kommt es beispielsweise wegen eines indirekten Blitzschlags zum Ausfall der Heizung in allen Mietwohnungen eines Wohnhauskomplexes, muss der Gebäudeträger bzw. dessen Versicherung für den Schaden einstehen. Darüber hinaus bieten Versicherungsunternehmen eine Zusatzleistung an, die auch indirekte Schäden durch Blitzschläge in Ihrem Eigenheim/Inhalt abdeckt.

Tipps, um Blitzschlägen vorzubeugen

Damit Ihre elektronischen Geräte vor direkten oder indirekten Blitzschlägen sicher sind, sollten Sie diese immer sofort ausstecken (auch Internet- und Fernsehkabelverbindungen), sobald sich ein Gewitter anbahnt. Geräte, die auf eine durchgehende Stromverbindung angewiesen sind, kann man mithilfe spezieller Überspannungsstecker schützen. Durch einen Blitzableiter wird der Blitz abgefangen und der Strom in die Erde geleitet. So kann der Blitz in das Gebäude einschlagen, ohne Schäden zu verursachen. Auch wenn die Einrichtung eines solchen, wie bereits erwähnt, im privaten Bereich nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sind Sie mit einer Blitzschutzanlage definitiv auf der sicheren Seite.

Ein Tipp: Heben Sie Ihre Ankaufsrechnungen von Elektro-/Elektronikgeräten über die Garantiezeit auf! Bei Blitzschäden sind diese eine wertvolle Hilfe und unterstützen bei einer raschen und eindeutigen Schadensabwicklung!


Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen oder kann ich Ihnen sonst in der Welt der Versicherungen weiterhelfen? Ich stehe Ihnen, wie immer, gerne zu meinen Geschäftszeiten zur Verfügung und freue mich auf Ihre Anfragen und ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

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Blitz © art63 - stock.adobe.com