Weihnachten ein Fall für die Versicherung
Weihnachten – ein Fall für die Versicherung

An Weihnachten kommen die Menschen zur Ruhe und diese besinnliche Zeit ist meist geprägt von wundervollen Traditionen, wie dem Zusammentreffen der ganzen Familie, dem Christbaum, festlichen Dekorationen, leckeren Keksen, traditionellen Speisen und natürlich Weihnachtsgeschenken für alle. Soweit zur Theorie. In der Praxis läuft Weihnachten leider selten so, wie wir uns das vorgestellt oder erträumt haben. Irgendetwas läuft garantiert immer schief. In einigen Fällen kann es von Vorteil sein, eine gute Versicherung in petto zu haben, und genau darüber möchte ich in diesem Blog mit Ihnen sprechen.

In der Weihnachtszeit haben die Versicherungen Hochsaison

Gerade in der vermeintlich ruhigsten und besinnlichsten Zeit des Jahres haben die Versicherungen mit besonders vielen Schadensfällen zu kämpfen. Woran das liegt? An Weihnachten verbringen die Menschen mehr Zeit zu Hause, zünden häufiger Kerzen an und dekorieren die Wohnung oder das Haus mit trockenen Kränzen und Tannenbäumen. Das sind die perfekten Bedingungen für Unfälle im Haushalt. So passiert es alle Jahre wieder, dass umgefallene Kerzen das Tischtuch entzünden oder die Kerzen am Adventkranz oder Christbaum diese, wenn man Glück hat, nur diese, in Flammen aufgehen lassen. Auch die vergessene Pfanne am Herd ist ein Thema! Unterschätzt wird zudem häufig die Brandgefahr, die von elektronischen Lichterketten ausgeht.


Achtung: Die doch sehr hohen Temperaturen von Kerzenflammen können selbst Gegenstände, die sich in mehreren Zentimetern Abstand zur Flamme befinden, leicht entzünden.

 

Übernimmt die Haushaltsversicherung solche Fälle?

Leider nicht immer. Brandschäden sind in üblichen Haushalts- oder Eigenheimversicherungen zwar grundsätzlich gedeckt, es wird aber immer geprüft, ob der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder nicht. Problematisch ist an dieser Stelle, wo die Grenze zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit gezogen wird, sofern die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert ist. Wer Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt in der Regel grob fahrlässig, wobei es auch in solchen Fällen auf die genauen Umstände ankommt.


Tipp: Halten Sie gerade in der Weihnachtszeit immer Ihren Feuerlöscher griffbereit oder stellen Sie zumindest einen Eimer Wasser neben den Christbaum. Auch Brandschutzmelder stellen sehr sinnvolle und effektive Schutzmaßnahmen dar und können Leben retten! (Im Schlaf hat der Mensch keinen Geruchssinn!)

 

Lassen Sie Ihre Versicherungen sicherheitshalber noch vor Weihnachten kontrollieren

Verursachen Sie innerhalb Ihrer eigenen vier Wände Schäden, haftet meist die Haushaltsversicherung mit den versicherten Risiken. Weitet sich der Brand auf das Nachbargrundstück aus oder zerstört die Drohne, die Ihre Kinder zu Weihnachten bekommen haben, das Fenster der Nachbarn, deckt solche Schäden im Normalfall die Haftpflichtversicherung ab. Aber auch hier gelten die Regeln über das grob fahrlässige Verhalten. Auch für die Weihnachtsfeier Ihrer Firma gibt es einige wichtige Dinge zu beachten, damit Sie im Schadensfall von Ihrer Unfallversicherung gedeckt sind. Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie bereits in unserem Blog oder mit einem Klick HIER.


Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit ist in „alten Verträgen" in der Sachversicherung meistens nicht oder nur teilweise (z.B. mit 50% – hier wird nur der halbe Schaden geleistet) mitversichert. Moderne Produkte decken grobe Fahrlässigkeit zu 100% ab und Sie können beruhigt schlafen!

Tipp: Lassen Sie Ihren Christbaum nach Weihnachten nicht allzu lange im Haus stehen, da dieser durch die Heizungsluft besonders schnell austrocknet und damit die Brandgefahr extrem steigt.

Möchten auch Sie Ihre bestehenden Versicherungen noch vor Weihnachten kontrollieren lassen? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Stelle. Gerne helfe ich Ihnen dabei, Ihre Versicherungen zu kontrollieren, zu aktualisieren und zu optimieren.

Gerne berate ich Sie über die sinnvollste Lösung für Sie und Ihr Eigentum.

Ein Ansprechpartner / eine Telefonnummer
Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

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