Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wir schließen Versicherungen ab, um uns sowohl vor Schäden und einem daraus entstehenden finanziellen Verlust zu schützen als auch unsere Existenz oder die unserer Familie abzusichern. Das Wissen, in bestimmten Bereichen eine Versicherung abgeschlossen zu haben, gibt uns darüber hinaus ein Gefühl der Sicherheit. Doch leider kommt es auch vor, dass ein Schaden eintritt und die Versicherung nicht leistet. Wie es dazu kommen kann und welche Wege Ihnen in so einem Fall offenstehen, habe ich in diesem Beitrag für Sie kompakt zusammengefasst.

Genaue Prüfung des Falls – allgemeine Situation

Kommt es dazu, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, kann das unterschiedliche Gründe haben. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie im ersten Schritt Ihre Versicherungspolice prüfen lassen, um auszuschließen, dass die Versicherung nicht tatsächlich das Recht hat, in diesem Schadensfall die Zahlung zu verweigern.

Mögliche Fälle, in denen die Versicherung keine Leistungspflicht trifft und es daher zu einer Ablehnung kommen kann:

  1. Der Schaden ist nicht von Ihrer Versicherung gedeckt.
  2. Die Versicherung leistet nicht, da es einen Zahlungsverzug aufseiten des Versicherungsnehmers gibt.
  3. Beim Abschluss der Versicherung wurden Vorschäden nicht angegeben oder sonstige falsche Angaben gemacht. (Obliegenheitsverletzung)
  4. Der Schaden wurde nicht rechtzeitig beim Versicherer gemeldet.
  5. Der Schaden entstand vor dem Vertragsabschluss mit dem Versicherer.
  6. Der Schaden wurde nicht ausreichend dokumentiert und belegt.
  7. Die Schadensdarstellung/-formulierung ist nicht richtig/ungenau.
  8. Der Schadensfall fällt in eine vereinbarte Wartezeit.
  9. Die Schadensart fällt unter bedingungsgemäßen Ausschluss oder ist generell nicht versicherbar.

Fragen Sie Ihren Versicherungsagenten um Rat

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens wenden, welcher sich Ihren speziellen Fall genauer ansieht und Ihnen dabei hilft, eine Lösung zu finden. Dieser hat die nötige Expertise und Erfahrung und kann Ihnen bei der Schadensabwicklung helfen, um die optimale Durchführung zu gewährleisten.

Rechtliche Schritte einleiten

Konnten Sie ausschließen, dass die Versicherung nicht zu Recht ihre Leistungspflicht verweigert, und konnte auch mit Ihrer Versicherung keine Lösung gefunden werden, bleibt nur noch der Gang vors Gericht offen. Dabei sollten Sie sich vorab mit Ihrem Anwalt über die Erfolgschancen beraten, damit Sie nicht noch zusätzlich mit hohen finanziellen Folgen eines verlorenen Rechtsstreits belastet werden. Die Erstberatung ist bei vielen Anwälten oder direkt bei Gericht sogar kostenlos und eignet sich daher ideal, um sich über Ihren Versicherungsstreit zu beraten.

Tipp: Eine Rechtschutzversicherung stellt Ihnen einen Anwalt und übernimmt die Kosten für diesen, das Gericht und die sonstigen Prozesskosten und lohnt sich nicht nur für Streitigkeiten mit einer Versicherung (Versicherungsvertrags-Rechtschutz), sondern auch bei vielen anderen rechtlichen Angelegenheiten.


Stecken Sie gerade in einer ähnlichen Situation und leistet die Versicherung in Ihrem Schadensfall nicht? Oder möchten Sie sich für solche und andere Situationen absichern und interessieren Sie sich für eine Rechtschutzversicherung? Dann melden Sie sich am bei mir und ich schaue mir Ihren Fall genau an und berate Sie unverbindlich.

Für meine Kunden gilt folgender Service: Im Schadensfall sofortige Kontaktaufnahme mit mir – Information über die ersten erforderlichen Schritte – gemeinsame Erstellung einer richtigen Schadensmeldung – Einleitung weiterer Schritte – Erklärung, Überwachung Schadensablauf – Korrespondenz mit Schadensabteilung – Begleitung und erforderliches Einschreiten bis zur Erledigung des Schadens.

Ich bin immer Ihr alleiniger Ansprechpartner, bis diese Angelegenheit erledigt ist!

Für Sie – ein Name – eine Telefonnummer
Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

BNI-Partner passend zum Thema: Mag. Julia Fux Rechtsanwaltskanzlei

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