Versicherungsschutz bei Einbruch
Reinhold Ragossnig - Versicherungsschutz bei Einbruch

Erholung und Entspannung sind mit einem Schlag vorüber, wenn Sie aus dem Urlaub nach Hause kommen und feststellen müssen, dass eingebrochen wurde. Zahlt die Versicherung nicht, so steht man oftmals vor einem finanziellen Desaster – ein Alptraum-Szenario, das Sie sich nicht wünschen.

Im Jahr 2017 wurde österreichweit 11.802 Mal eingebrochen. Zu beachten ist, dass hier nur die angezeigten Wohnraumeinbrüche gezählt wurden. Ein Großteil, genauer gesagt, zwei Drittel der Einbrüche sind auf Spontantäter zurückzuführen. Sie planen ihre Taten nicht lange, sondern ergreifen die Möglichkeit, wenn sie sich ergibt. Nur ein Drittel der Einbrüche wird also von „Profis“ durchgeführt, welche auch Zeit investieren und ihre Opfer überprüfen, erforschen und nach Bedacht auswählen. Spontantäter können leicht abgeschreckt werden, aber auch Profis lassen sich einschüchtern.

Es gibt einige Punkte, mit denen Sie es Einbrechern schwer machen oder einen Einbruch sogar ganz verhindern können.
  • - Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung bewohnt ist.
    • - Bringen Sie mit Zeitschaltuhren Bewegung ins Licht.
    • - Kümmern Sie sich vorab darum, dass eine Vertrauensperson Ihren Postenkasten ausräumt.
  • - Heruntergelassene Jalousien untertags zeigen, dass niemand zu Hause ist.
  • - Seien Sie geduldig und machen Sie aus einem Urlaubs-Ankündigungs-Posting in sozialen Medien ein Urlaubs-Rückblicks-Posting.
  • - Eine professionelle Alarmanlage wirkt Wunder. (Wer möchte schon, dass in der Nacht ein Eindringling neben einem steht – die psychologischen Folgen sind enorm.)
Abgesehen von diesen Punkten, gibt es Vorschriften, die Sie zu beachten haben, damit Ihre Versicherung im Ernstfall nicht aussteigt.

Eigenheim gut verschließen

Alle Fenster, Terrassen- und Balkontüren müssen komplett geschlossen werden. (Gekippte Fenster sind offene Fenster.) Türen müssen mit dem Schlüssel versperrt werden. Eine Tür nur zufallen zu lassen, ist nicht ausreichend! Sie muss ebenfalls mit dem Schlüssel verschlossen werden. Halten Sie sich nicht daran, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

Ersatzschlüssel im Garten

Verzichten Sie darauf, Ersatzschlüssel im Blumentopf, unter der Fußmatte oder einem Stein zu verstecken. Bewahren Sie außerdem auf keinen Fall einen Ersatzschlüssel in einem Nebengebäude, also Ihrer Werkstatt oder Garage auf. Gelangen die Einbrecher zuerst in diese Räumlichkeiten und finden den Hausschlüssel, wird nur der Schaden in der Werkstatt oder Garage übernommen. Sie verlieren somit Ihren Versicherungsanspruch auf Ihre Wohnräume.

Hilfsmittel

Alle Hilfsmittel, die es Einbrechern erleichtern könnten einzubrechen, müssen unzugänglich aufbewahrt werden. Dazu zählen zum Beispiel Leitern und herumliegendes Werkzeug.

Sicherheitseinrichtungen

Oftmals gewähren Versicherungen auf Alarmanlagen einen Rabatt. Dieser Schuss kann jedoch nach hinten losgehen. Haben Sie bei Ihrer Versicherung ein Hakerl bei Alarmanlage gemacht, muss diese auch eingeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wenn eingebrochen wird, verlieren Sie Ihren Versicherungsanspruch.

Wertgegenstände

Beim Thema Wertgegenstände gibt es 2 Punkte zu beachten. Einfach gesagt, die Art (Geld, Schmuck …) und der Wert der Wertgegenstände bestimmen die erforderliche Sicherheitsklasse eines Safes, um den kompletten Versicherungsschutz zu erhalten – ein Safe aus dem Baumarkt ist nett, aber in den meisten Fällen nicht ausreichend!

Um die Abwicklung eines Schadenfalls zu erleichtern, sollten Sie Ihre Wertgegenstände dokumentieren und die Rechnungen darüber gut aufheben. Bei Schmuck, Sammlungen oder Sachen mit höherem Einzelwert sind Fotos eine wesentliche Erleichterung bei der Schadensabwicklung. Sichern Sie eine elektronische Version und Rechnungen nicht nur am Computer, sondern auch an einem anderen Ort. (Ihr Dieb freut sich, wenn er einen Schmuck mit dazugehöriger Rechnung findet.)

Meldepflicht

Spätestens 48 Stunden nach dem Einbruch müssen Sie die Polizei verständigen, damit diese eine Spurensicherung durchführen kann. Bevor die Exekutive mit ihrer Arbeit nicht fertig ist, dürfen Sie am Tatort nichts verändern. Erst danach können Sie Schlösser austauschen, Vandalismus beseitigen und Ihr Haus aufräumen. Verständigen Sie die Polizei zu spät, kann die Versicherungsleistung geringer ausfallen. Außerdem müssen Sie mich, Ihren Versicherungsberater Reinhold Ragossnig, sofort über den Schadensfall informieren. Ich benötige im Anschluss den polizeilichen Bericht, um einen offiziellen Einbruch bestätigt und eine Liste der gestohlenen Sachen zu erhalten.

Gerne prüfe ich Ihre bestehenden Versicherungsleistungen und gebe Ihnen diesbezüglich Bescheid. Halten Sie sich an die vorhin angeführten Informationen und Sie sind auf der sicheren Seite. Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Versicherung, rufen Sie mich einfach unter +43 664 41 083 34 an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

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