Versicherungs-Fachjargon verständlich erklärt
Reinhold Ragossnig - Versicherungs-Fachjargon verständlich erklärt

Branchenspezifische Begriffe und Fachausdrücke gibt es überall. Leider wird gerade in der Welt der Versicherungen die Kenntnis solcher Ausdrücke von den Experten vorausgesetzt. Um Ihnen den geläufigen Versicherungswortschatz etwas näherzubringen, habe ich für Sie einige wichtige Begrifflichkeiten zusammengefasst. In verständlicher Sprache und anhand praktischer Beispiele möchte ich Ihnen diese im folgenden Blogbeitrag erklären.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Unter AVB versteht man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen. Diese ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Jeder Versicherer kann seine eigenen AVB gestalten. Bedingungen regeln, allgemein gesagt, die versicherten Leistungen und rechtlichen Vorgaben.

Versicherungssumme

Dieser Terminus bezeichnet in der Sachversicherung der Neuwert einer Sache, die versichert werden soll. In der Personenversicherung ist der vereinbarte maximale Auszahlungswert je Bereich im Schadensfall gemeint.

Anzeigepflicht (besonders wichtig)

Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Bei der Haushaltsversicherung wären solche Umstände zum Beispiel die Wohnungsgröße, die Inventarwerte und Angaben zu hochwertigen Gegenständen. In der Personenversicherung sind dies die Gesundheitsfragen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag per Beginn rückwirkend zurücktreten und das bedeutet im Schadensfall, dass der Versicherer nicht leistet. Bei bestehenden Verträgen muss der Versicherungsnehmer jede Gefahrenerhöhung (z.B. Wegfall der Alarmanlage, wesentliche Änderung des Berufes …) und jeden Schadensfall unverzüglich beim Versicherer melden.

Schadensdokumentation

Diese umfasst das Festhalten eines Schadens in Form von aussagekräftigen Fotos, die Dokumentation der Situation zum Schadenszeitpunkt und die Bereitstellung der geschädigten Sache für eine Besichtigung.

Kündigung

Dies ist der gesetzlich geregelte Zeitpunkt des Ausstiegs aus einem Vertrag mit den jeweils dazugehörigen Gründen und Fristen je nach Art des Vertrages und der Situation.

Bereicherungsverbot

Dieses besteht versicherungsrechtlich in der gesamten Schadensversicherung und verhindert, dass der Versicherungsnehmer mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden ersetzt bekommt. Eine Überversicherung (die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert) oder Doppelversicherung ist daher nicht sinnvoll.

Dauerrabatt

Versicherer gewähren einen solchen bei langjährigen Verträgen. So verringert sich beispielsweise die Prämie für einen 10-jährigen Vertrag um 20 %. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Rabattes zurückverlangen, die aber normalerweise vom Nachversicherer übernommen wird.

Doppelversicherung

Bestehen für eine bereits versicherte Sache gegen dieselbe Gefahr zwei oder mehrere Versicherungen, wobei die Versicherungssummen insgesamt den versicherten Wert übersteigen, spricht man von einer Doppelversicherung. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Paare oder Freunde zusammenziehen und beide Haushaltsversicherungen auf die gemeinsame Wohnung übergehen. Im Schadensfall bekommt man den Schaden trotzdem nur ein Mal ersetzt, obwohl zwei Prämien gezahlt werden. Eine echte Doppelversicherung besteht in der Rechtsschutz- und Haftpflicht, da nur jeweils eine zum Tragen kommen kann!

Einbruchsdiebstahl vs. einfachen Diebstahl

Bei Einbruchsdiebstahl leistet die Versicherung, da der Einbrecher in versperrte, verschlossene oder unzugängliche Räumlichkeiten eines Gebäudes mit Gewalt eindringt. Einfacher Diebstahl heißt, in unversperrten Räumlichkeiten einen Diebstahl zu begehen. Das Eindringen in Räumlichkeiten über gekippte Fenster oder unversperrte Türen ist versicherungsrechtlich kein Einbruch und leistungsfrei.

Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt versteht man von außen kommende, nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet werden können. Schäden aufgrund solcher Geschehnisse finden in den meisten Versicherungssparten keine Deckung. Als Beispiel für höhere Gewalt werden meist Naturkatastrophen genannt.

Neuwertersatz

Darunter versteht man den Wiederbeschaffungspreis versicherter Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Wird beispielsweise ein Computer von einem Feuer zerstört, wird dieser durch einen neuen, gleichwertigen Computer ersetzt. Es wird also nicht auf den Preis zum Zeitpunkt der Anschaffung abgestellt, sondern man orientiert sich am aktuellen Marktpreis eines gleichwertigen Gerätes.

Schadensabwendung- und Schadensminderungspflicht

Die Schadensabwendung- und Schadensminderungspflicht besagt, dass Sie als Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden, soweit es geht, verhindern oder möglichst gering halten müssen.

Selbstbehalt

Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenshöhe unter dem Selbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer die Prämie. Daher wählen viele Versicherungsnehmer einen höheren Selbstbehalt.

Vorläufige Deckung

Erst nach Bezahlung der ersten Prämie genießt der Versicherungsnehmer den Schutz der Versicherung. Möchte man einen sofortigen Versicherungsschutz erhalten, kann man beim Versicherer um eine vorläufige Deckungszusage ersuchen.

Das war nur ein kleiner, ausgewählter Auszug aus den unzähligen Fachbegriffen des Versicherungswesens. Da es meines Erachtens nicht Aufgabe des Kunden ist, alle branchenspezifischen Begriffe zu kennen, lege ich in meinen Kundengesprächen immer besonderen Wert darauf, mich in einfacher, klarer und verständlicher Antwort auszudrücken.

Ein Name – Reinhold Ragossnig – eine Telefonnummer +43 664 4108334 – ein Anruf!

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