Lawinengefahr: Haftungsfragen und Fakten
Lawinengefahr: Haftungsfragen und Fakten

Anfang Februar haben tragische Meldungen über Unglücksfälle durch Lawinenabgänge die österreichischen Nachrichten bestimmt. Das Risiko war aufgrund der starken Schneefälle in vielen Teilen des Landes, insbesondere in Tirol, sehr hoch. Da die Skisaison noch nicht vorbei ist, möchte ich mit diesem Beitrag dazu beitragen, das Bewusstsein der Gefahren durch Lawinen zu steigern. Im Zuge dessen werde ich auch einige versicherungsbezogene Aspekte und Haftungsfragen ansprechen.

Auf Skiurlaub in den Alpen, wer haftet bei Lawinen und Unfällen?

Die Gefahr und die Folgen, die von einer Lawine ausgehen, sollten keinesfalls unterschätzt werden. Zwar ist das Auslösen einer Lawine in Österreich per se nicht strafbar, der Verursacher kann aber sehr wohl bei Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Werden dabei andere Personen, Gebäude, diverse Gegenstände oder der Wald in Mitleidenschaft gezogen, können Schadenersatzansprüche gegen den Verantwortlichen entstehen. Gegen diese Forderungen bietet die in der Haushaltsversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung einen gewissen Schutz. Ob die Versicherung tatsächlich leistet, hängt von dem Verhalten des Verursachers ab: Wird ein verbotener Pistenabschnitt oder ein Hang, wo hohe Lawinenwarnstufe herrscht, absichtlich befahren, könnte grobe Fahrlässigkeit oder die bewusste Inkaufnahme des Unglücks angenommen werden. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung ablehnen. In diesem Fall bin ich persönlich haftbar und muss für den Schaden haften, welches sehr schnell existenzbedrohend sein kann!

Welche Versicherung schützt mich und mein Hab und Gut im Lawinengebiet?

Liegt Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Gebiet, wo es zu Lawinenabgängen kommen kann, sollten Sie sich über eine passende Versicherung Gedanken machen. Lawinen fallen im versicherungstechnischen Sinn unter Naturkatastrophen. Dazu gehören neben Lawinen auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen und Muren.

Tipp: Lesen Sie passend dazu auch den Beitrag: „Erdbebenversicherung?“

Der Versicherungsschutz für solche Naturereignisse aus der Gebäude-/Haushaltsversicherung reicht, wenn überhaupt, nur bis zu einem fest definierten Höchstbetrag. Da dieser meist nicht ausreicht, um den gesamten Schaden abzudecken, gibt es die Möglichkeit, eine Art Zusatzbaustein zu Ihrer Gebäude-/Haushaltsversicherung abzuschließen. Leben Sie beispielsweise in einer Gegend, wo Lawinen keine Seltenheit sind, könnten Sie hierfür einen zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen, sofern es möglich ist.


Lawinengefahr nicht auf die leichte Schulter nehmen


Die jüngsten Unglücksfälle nach Lawinenabgängen in Österreich haben gezeigt, dass viele Menschen nach wie vor die Gefahr von Lawinen unterschätzen. Ein kurzer Blick auf die Webseite des Skigebiets oder des österreichischen Lawinenwarndienstes genügt, um herauszufinden, ob gerade Lawinengefahr in dem Skiort/auf der Skiroute, die Sie gewählt haben, besteht. Auch die Warnhinweise auf der Piste sollten streng beachtet werden. Auch auf Warnungen von Hüttenbesitzern in den Bergen sollte man achten! Diese kennen Ihr Gebiet aus Erfahrung sehr gut! Schließlich fährt es sich aber auf befestigten und offiziellen Pisten stets sicherer.


Möchten Sie überprüfen lassen, ob der Ersatz von Schäden durch Lawinenabgänge oder andere Naturereignisse in Ihrer Gebäude-/Haushaltsversicherung enthalten sind, und wenn ja, bis zu welcher Höhe? Ich prüfe Ihre Versicherungsverträge gerne und spreche unverbindliche Empfehlungen aus.

Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

Bildernachweis: Hiker stretching out his snow covered hand next to trekking poles to signal help because of snow avalanche. Danger extreme concept © Brilliant Eye von stock.adobe.com © Reinhold Ragossnig