Grobe Fahrlässigkeit im Kfz-Bereich Versicherung leistungsfrei?
Reinhold Ragossnig - Grobe Fahrlässigkeit

Betreffend die Fahrlässigkeit, gibt es verschiedene Grade, die in unterschiedlichem Ausmaß bestraft werden. Wann im Kfz-Bereich grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, erfahren Sie nachfolgend.

Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Als fahrlässig handelt eine Person, wenn sie im Straßenverkehr nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legt. Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich demnach, wenn diese Umsicht in schwerem Ausmaß verletzt wird, weil simple und sehr grundlegende Vorschriften bewusst gebrochen oder missachtet werden.

Im Kfz-Bereich bildet hier der Vertrauensgrundsatz die Basis, welcher besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer ihre erforderlichen Pflichten erfüllen und andere nicht grundlos gefährden.

Von einer erforderlichen Sorgfalt ist die Rede, wenn sich Menschen so verhalten, wie es die Verkehrsvorschriften und Situation verlangen, um niemanden zu gefährden. Im Ernstfall werden aber auch das Alter und die jeweilige Lage eines Betroffenen berücksichtigt. Es ist außerdem nur dann von Fahrlässigkeit die Rede, wenn ein bestimmter Umstand vermeidbar gewesen wäre – auch die Vorhersehbarkeit ist also eine grundlegende Voraussetzung für Fahrlässigkeit. Diese ist aber nur in Bezug auf den Haftbestand gültig, nicht aber für weitere Schäden.

Grobe Fahrlässigkeit im Kfz-Bereich

Wenn im Verkehr also die erforderliche Sorgfalt schwer verletzt wird, so handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Naheliegende Überlegungen werden in diesem Szenario nicht angestellt oder schlicht nicht beachtet. Und wer sich an dieser Stelle denkt: „Kein Problem, ich bin ja vollkaskoversichert“, der irrt gewaltig, denn die meisten Versicherungen inkludieren grobe Fahrlässigkeit nicht automatisch bzw. decken sie nicht komplett. Ältere Versicherungsverträge beinhalten grobe Fahrlässigkeit gar nicht und auch bei neueren Kontrakten müssen Sie diese meist zusätzlich auswählen.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Kfz-Bereich sind das Überfahren einer Stopptafel, ohne anzuhalten, oder das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn. Auch das Greifen nach dem heruntergefallenen Handy kann sehr böse enden. Falls Sie es einmal eilig haben, sollten Sie deswegen aber keinesfalls eine Fahrzeugkolonne überholen – schon gar nicht, wenn Sie dies vor einer unübersichtlichen Kurve tun. Außerdem sollten Sie immer daran denken, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht ohne gezogene Handbremse und eingelegten Gang abstellen, wenn Sie sich auf einer abschüssigen Straße befinden.

Sollte Ihre Versicherung grobe Fahrlässigkeit decken, tut sie dies nur, wenn Sie als Lenker nicht von Drogen oder Medikamenten beeinflusst waren und über gültige Fahrzeugpapiere verfügen. Des Weiteren werden Schäden infolge abgefahrener Reifen (Verlust der Betriebsgenehmigung) oder unbefugten Gebrauchs des Kraftzeuges ebenfalls nicht versichert.
Bei einem Unfall gehören außerdem das Telefonieren mit dem Mobiltelefon während der Fahrt oder das übermüdete Autofahren dazu. In beiden Fällen sollten Sie lieber eine Pause einlegen, bevor Sie andere Verkehrsteilnehmer, sich selbst und Ihre Mitfahrer in Gefahr bringen.

In Fällen grober Fahrlässigkeit entscheidet das Gericht, wobei die Beweislast beim Versicherer liegt, der diese begründen und nachweisen muss. Leider gibt es keine konkrete Auflistung oder strikte Definition grober Fahrlässigkeit und die Sachverhalte werden einzeln juristisch geprüft.
Grobe Fahrlässigkeit ist folglich kein Kavaliersdelikt und Sie sollten sich informieren, welche Arten von Fehlverhalten mit diesem Terminus gemeint sein können, damit Sie den Verkehr nicht stören und keine Gefahr für sich selbst und andere darstellen.

In diesem Sinne – gu(r)te Fahrt

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