Wenn der Grillspaß brenzlich wird
von Reinhold Ragossnig
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Wenn der Grillspaß brenzlich wird

Der langersehnte Sommer ist da und die meisten von Ihnen haben bestimmt schon den einen oder anderen Grillabend genossen. So schön die sommerlichen Abende bei gutem Essen vom Grill auch sein mögen, der Spaß birgt auch so einige Risiken. Damit Sie wissen, welche Versicherung im Fall der Fälle den Schaden von der letzten Grillparty übernimmt, gebe ich Ihnen einen Einblick zu diesem Thema.

Szenario 1: Der Grillmeister wird verletzt

Egal, ob Sie selbst grillen oder einen anderen den Vortritt lassen – kommt es zu einem schlimmeren Unfall, dann ist die medizinische Versorgung grundsätzlich durch die Sozialversicherung gedeckt. In Fällen, wo es als Grillmeister zu einem bleibenden Schaden am eigenen Körper (dauerhafter Invalidität) kommt, leistet die private Unfallversicherung, wenn eine solche vorhanden ist. Die gesetzliche Sozialversicherung erbringt in diesen Fall bei bleibenden Folgeschäden/Invalidität infolge dieses Unfalles keine Leistungen als Renten/Kapitalzahlungen, da dies in der Freizeit passiert ist.

Achtung: Die meisten schweren Verletzungen, insbesondere Verbrennungen beim Grillen, entstehen infolge des Hantierens mit Brandbeschleuniger vor der offenen Flamme/Glut durch das Entstehen einer Stichflamme.

 

Szenario 2: Die Grillparty ufert aus und Sachwerte gehen kaputt

Im Ernstfall sind Ihre eigenen Sachwerte durch die Feuerversicherung geschützt, sollte ein Hoppala passieren und versehentlich ein Feuer ausbrechen. Damit die Versicherung sicher leistet, muss ausgeschlossen werden können, dass der Brand nicht aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens ausgelöst wurde. Lassen Sie besonders einen Holzkohlengriller daher unter keinen Umständen aus den Augen, denn so ein Verhalten würde Ihnen zum Beispiel im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten, sofern die grobe Fahrlässigkeit nicht miteingeschlossen ist.
Tipp: Viele Haushaltsversicherungen bieten die grobe Fahrlässigkeit in der Sachversicherung bereits standardmäßig an, sofern es sich nicht um Verträge handelt, die bereits älter sind! Achten Sie darauf, dass die grobe Fahrlässigkeit zu 100% inkludiert ist!

Szenario 3: Beim Grillen wird fremdes Eigentum beschädigt

Bei vielen Gästen im Haus kann auch einmal fremdes Eigentum kaputtgehen. Fängt die Tasche der besten Freundin beim Grillen Feuer, greift meist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers und übernimmt den Schaden. Diese ist standardmäßig Teil Ihrer Haushaltsversicherung. Die Versicherung zahlt jedoch nur, wenn ein Verschulden Ihrerseits besteht. Wird das Eigentum eines Gastes beschädigt und kann keiner Person ein Verschulden nachgewiesen werden, muss diese den Schaden selbst tragen.


Tipps, um Schäden vorzubeugen und Ihre Sicherheit zu erhöhen


Natürlich möchte ich Ihnen den Grillspaß nicht mit Horror-Szenarien verderben und normalerweise können Sie den Grillabend ohne unerwünschte Ereignisse in vollen Zügen genießen. Damit auch wirklich nichts passieren kann, sollten Sie das Grillen nur erfahrenen Grillmeistern überlassen und besonders einen klassischen Kohlengriller selbst nicht aus den Augen lassen, sobald dieser angezündet wurde. Sicherheitshalber sollten Sie einen Feuerlöscher, eine Löschdecke in näherer Umgebung bereitstellen. Brennendes Öl NIEMALS mit Wasser löschen – dies führt zu einer extremen, explosionsartigen Stichflamme! Hier hilft im Ernstfall bei kleinen Bränden am einfachsten eine Löschdecke (in jedem Baumarkt erhältlich und sollte auch in der Küche immer griffbereit vorhanden sein). Achten Sie auch darauf, dass Kinder keinen leichten Zugang zum heißen Griller haben.

Dies war eine kleine Einführung zum Thema Grillen. Haben Sie ergänzende Fragen, möchten Ihre bestehenden Versicherungen prüfen lassen oder generell ein Informationsgespräch? Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Meine Empfehlung aus meinem Unternehmernetzwerk BNI betreff Thema Grillen: Jörg Lebrecht www.bbq-store.at

Reinhold Ragossnig +43 664 4108334 – immer Ihr alleiniger Ansprechpartner für Ihre Angelegenheiten!


Bildernachweis: Grillmeister grillt auf dem Balkon über den Dächern © Anselm – stock.adobe.com © Reinhold Ragossnig