Drohnenversicherungen
von Reinhold Ragossnig
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Drohnenversicherungen

Das Steuern von Drohnen in Österreich ist in den vergangenen Jahren zu einem großen Hobby- und Freizeittrend herangewachsen und so wird auch das Angebot der kleinen unbemannten Flugobjekte immer größer. Der Drohnenbetrieb in Österreich unterliegt seit Kurzem jedoch einigen gesetzlichen Regeln, Vorgaben und Einschränkungen. In diesem Beitrag soll der Fokus zwar primär auf den möglichen und verpflichteten Drohnenversicherungen liegen, dennoch möchte ich auch einige andere relevante Informationen rund um die Nutzung von Drohnen im öffentlichen Luftraum ansprechen.

Drohnenbetrieb in Österreich

Grundsätzlich gilt in Österreich, dass alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, gemäß dem Luftfahrtgesetz eine Fluggenehmigung der Austro Control benötigen. Dasselbe gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm, wenn diese mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten, wie beispielsweise einer Kamera, ausgerüstet sind. Wer sich nicht an diese gesetzliche Regelung hält, riskiert eine Verwaltungsstrafe bis zu 22.000 Euro. Wichtig zu wissen ist auch, dass seit 01.01.2021 eine neue Drohnenverordnung 2019/947 der Europäischen Union in Kraft getreten ist, welche eine Registrierungspflicht für Drohnenhalter vorschreibt und Kompetenznachweise (Drohnenführerschein) für Drohnenpiloten festlegt.

Drohnenversicherungen

Grundsätzlich werden 3 unterschiedliche Drohnenversicherungen unterschieden. Die Drohnenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wie ich weiter unten gleich näher ausführen werde. Daneben gibt es die Drohnenkaskoversicherungen, die für Schäden an der Drohne selbst abgeschlossen werden kann. Zusätzlich gibt es die Drohnenrechtschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zuge der Nutzung der Drohne ergeben können.

Die Drohnenhaftpflichtversicherung

Für sogenannte unbemannte Luftfahrzeuge, wie Flugdrohnen, Quadrokopter, Multikopter oder Modellflugzeuge, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht in Form einer Haftpflichtversicherung. Für Spielzeuge besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht und diese sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Unter einer Spielzeugdrohne versteht man laut dem Luftfahrtgesetz alle Drohnen, die weniger als 80 Joule Bewegungsenergie aufweisen, unter 250 Gramm wiegen und die maximale Flughöhe von 30 Metern nicht übersteigen. Innerhalb der verpflichteten Drohnenversicherung sind wiederum auch die Spielzeugdrohnen und Modellflugzeuge bis zu 5 kg subsidiär mitversichert.

Die Drohnenkaskoversicherung

Hier wird zwischen einer Drohnenkaskoversicherung bzw. Drohnenvollkaskoversicherung unterschieden. Diese ersetzen jedoch nicht die gesetzlich verpflichtete Drohnenhaftpflichtversicherung, welche unabhängig von einer zusätzlichen Kaskoversicherung abgeschlossen werden muss. Das kommt daher, dass die Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die an Dritten durch die Drohne entstehen, während es bei der Kaskoversicherung um Schäden an der Drohne selbst geht.

Die Drohnenrechtschutzversicherung

Durch die wachsende Zahl an Drohnen im Luftraum kommt es natürlich auch leichter zu Streitereien unter den Menschen. Die einen fühlen sich durch die Geräuschkulisse der Drohne belästigt, die anderen wollen vermeiden, dass in ihre personenbezogenen Daten durch Drohnen mit Kamerasensoren eingegriffen wird. Fakt ist, dass eine Klage schneller im Postkasten landet, als einem lieb ist. Um in so einem Fall abgesichert zu sein, schafft eine Drohnenrechtschutzversicherung Abhilfe. Neben dem Schadenersatz- und Strafrechtschutz bei Klagen oder Unfällen ist in vielen Drohnenrechtschutzversicherungen auch zusätzlich ein Drohnenvertragsschutz enthalten, mit welchem Sie Reklamationen gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller geltend machen können.

Überlegen Sie, sich eine Drohne zuzulegen, oder fliegen Sie bereits ein unbemanntes Flugobjekt? Dann sollten Sie sich unbedingt auch Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen. Vor dem Kauf bitte unbedingt informieren: Wie sind die Voraussetzungen, damit ich die gewünschte Drohne je nach Klassifizierung auch fliegen DARF? Sonst kommt vielleicht eine böse Überraschung.

Ich stehe Ihnen natürlich auch bei Versicherungsfragen rund um unbemannte Flugobjekte gerne für eine Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, eine passende Lösung zu finden.

Reinhold Ragossnig +43 664 4108334
BNI-Partner passend zum Thema: Mag. Julia Fux Rechtsanwaltskanzlei


Bildernachweis: Drone is taking off from man hands. Young man releasing aerial copter to fly with small digital camera. Modern technology in our life. © Thongsuk –- stock.adobe.com