Unfallversicherung für Hobbysportler und Abenteurer sowie im Freizeitbereich
von Reinhold Ragossnig
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Unfallversicherung für Hobbysportler und Abenteurer sowie im Freizeitbereich

Viele Unfälle – über 70% – passieren in der Freizeit. Unfälle beim Ausüben von Hobbys, Fitnessaktivitäten oder Sportarten sind jedoch nicht bzw. nur teilweise von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Daher empfehle ich Ihnen, sich etwas genauer mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und über eine etwaige private Unfallversicherung nachzudenken. In diesem Beitrag warten wichtige Informationen und Tipps auf Sie, die Sie bei Ihren Überlegungen unterstützen sollen!

Grundsätzlich sind in der gesetzlichen Unfallversicherung jene Unfälle versichert, die am Arbeitsplatz, in der Schule oder auf dem DIREKTEN Weg dorthin passieren. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel jene Kosten, die aus Freizeitaktivitäten oder beim Betreiben von Sport entstehen, wenn es sich dabei um Verletzungen ohne Langzeitfolgen handelt. Ziehen Sie sich beispielsweise beim Sport unglücklicherweise einen Knochenbruch zu, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung.

Problematisch wird es, wenn sich aufgrund eines Sport- oder Freizeitunfalls Langzeitschäden, wie eine bleibende Invalidität, ergeben. Verletzungen mit Langzeitfolgen wirken sich nicht nur auf Ihr Privatleben aus, sondern führen auch oft zu einem Jobverlust und einem wesentlichen Einkommensverlust, die Lebenshaltungskosten bleiben aber gleich bzw. erhöhen sich durch einen Unfall (z. B. behindertengerechter Umbau des Eigenheims). Solche Folgen sind in den meisten Fällen nicht unbeträchtlich und können im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sein.

Mit einer privaten Unfallversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Einkommen und Ihre Zukunft sowie die Ihrer Familie abzusichern, wenn Sie einen schweren Unfall mit einer bleibenden Invalidität erleiden.

 Doch auch beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung müssen Sie auf einige Aspekte achtgeben. So sollten Sie prüfen, ob Ihre Sportart oder Aktivitäten in der Versicherung abgedeckt sind. Im Normalfall sind alle Hobbysportarten und ungefährlichen Freizeitaktivitäten in der Versicherung enthalten. Standardmäßig nicht versichert sind hingegen besonders gefährliche sportliche Aktivitäten oder Extremsportarten, wie Fallschirmspringen, Paragleiten, Klettern, Tauchen usw. , lassen sich aber auf Wunsch einschließen. Darüber hinaus sind entgeltliche, beruflich ausgeübte Sportarten, geförderte Sportler oder die Teilnahme an bestimmten Wettbewerben ausgenommen. Lassen sich aber speziell absichern.

Eine private Unfallversicherung kommt natürlich nicht nur für Hobbysportler infrage, auch im normalen Freizeitbereich, für Abenteurer und sehr aktive Menschen sowie für Kinder ist diese ein unbedingtes Muss!

Eine Unfallversicherung ist rund um die Uhr und weltweit gültig – zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen!

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten und bei einem Arbeitsunfall auch Rentenleistungen, die aber nach den geltenden Kriterien sehr mäßig ausfallen. Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung besonders schlecht gestellt!

Da die Anforderungen an eine private Unfallversicherung sehr individuell sind und es viele unterschiedliche Einflüsse gibt, die für Sie mehr oder weniger von Relevanz sein können, empfehle ich Ihnen, sich von einer erfahrenen und kompetenten Versicherungsagentur beraten zu lassen.

Gerne führe ich mit Ihnen ein informatives Gespräch und biete Ihnen auch die für Sie und Ihre Familie passende Lösung.

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