Versicherungsschutz für die Hochzeit
von Reinhold Ragossnig
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Versicherungsschutz für die Hochzeit

Selbst bei der genauesten Hochzeitsplanung kann am Tag der Hochzeit etwas Unerwartetes passieren. Bestimmte Risiken, wie das Wetter oder die plötzliche Absage des Hochzeitsfotografen oder der Band, lassen sich im Vorhinein leider nicht ausschließen. Was alles versichert werden kann und wie sinnvoll eine Hochzeitsversicherung überhaupt ist, ist Thema dieses Blogbeitrages.

Grundsätzlich sollen Hochzeitsversicherungen je gewählten und möglichen Varianten das Kostenrisiko einer Hochzeitsveranstaltung abdecken! (z. B., wenn die Braut/der Bräutigam nicht erscheint …)

Wie sinnvoll ist eine Hochzeitsversicherung?

Das hängt von mehreren Faktoren ab, die auch von Hochzeit zu Hochzeit verschieden sein können. Bereits bei der Planung können einige Punkte bedacht werden. Achten Sie beispielsweise darauf, welche Stornofristen und Stornokosten der Hochzeitsdienstleister angesetzt hat. Je niedriger die Stornokosten und je früher Sie den Termin stornieren können, desto besser. Ist Ihre Hochzeit schönwetterabhängig und würde ein Gewitter den ganzen Tag ins Wasser fallen lassen? Ohne Plan B ist es in dem Fall sehr zu empfehlen, eine Ausfallversicherung abzuschließen. Auch die Lebensverhältnisse des Brautpaares und nahestehender Personen können Indizien dafür sein, wie sinnvoll es ist, den Hochzeitstag zusätzlich zu versichern. Führt der Bräutigam beispielsweise einen gefährlichen Beruf aus und ist der Sänger der befreundeten Hochzeitsband normalerweise mehrmals im Jahr durch eine Grippe ans Bett gefesselt, steigt das Risiko, dass am Tag der Hochzeit etwas schiefgehen könnte, wozu eine Versicherung eine sinnvolle Alternative darstellt.


Welche unterschiedlichen Arten von Hochzeitsversicherungen gibt es?


Die bekannteste Möglichkeit stellt die sogenannte Ausfall- bzw. Stornoversicherung dar. Diese kann in unterschiedlichen Paketen gewählt werden, je nachdem, welche Punkte für Ihre Hochzeit besonders relevant sind. So können das unerwartete, schwere Erkranken der versicherten Personen (meist der Brautleute sowie engster Familienmitglieder), der Tod einer versicherten Person, der Ausfall der Hochzeitslocation, der Ausfall des Hochzeitsfotografen/der Hochzeitsband und sogar das „Nein“ während der Trauung mitversichert werden. Seit nicht allzu langer Zeit gibt es sogar eine sogenannte Regenversicherung, welche dann greift, wenn die Hochzeit trotz Schlechtwetters zwar stattfindet, aber dadurch nicht so traumhaft schön ausfällt, wie geplant. Die Regenversicherung stellt daher eine Art Trostpflaster dar, weil statt bei Sonnenschein bloß feuchtfröhlich gefeiert werden kann.

Tipp: Überlassen Sie auch bei Ihren Flitterwochen nichts dem Zufall und schließen Sie eine Flitterwochenversicherung ab. Bei dieser handelt es sich eigentlich um eine gewöhnliche Reiseversicherung, welche grundsätzlich für jede Reise empfehlenswert ist.


Auf Ihrer Hochzeit verletzt sich ein Gast – wer haftet?


Da eine private Hochzeit nicht unter die Bestimmungen des Veranstaltungssicherheitsgesetzes fällt, haften im Schadensfall die Brautleute als Organisatoren sowohl bei eigenem Verschulden als auch bei Fremdverschulden mit ihrem Privatvermögen. Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung eine bestimmte Grunddeckung gewährleistet, empfiehlt es sich, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um voll und ganz auf der sicheren Seite zu sein.


Zusammengefasst muss jedes Brautpaar für sich entscheiden, ob eine oder mehrere Versicherungen für die Hochzeit sinnvoll sind oder nicht. Planen Sie gerade Ihren besonderen Tag und sind Sie sich nicht sicher, ob und welche Versicherung für Sie wichtig wäre, dann berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Informieren Sie sich und Sie können ruhig schlafen!
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

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