Silvesterschäden
von Reinhold Ragossnig
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Reinhold Ragossnig Silvesterschäden

Schneller als man denkt, passieren zu Silvester Unfälle beim Hantieren mit Pyrotechnik. Die Folgen reichen von harmlosen Sachbeschädigungen, verheerenden Bränden bis hin zu schweren Verletzungen und sogar Todesfällen. Es stellt sich die Frage, wer bezahlt eigentlich den Schaden und haftet für die Folgekosten.

 

Silvesterschäden – Beispiele!

Ein spektakuläres Feuerwerk gehört zu Silvester wie das Amen im Gebet. Wenn aufsteigende Raketen den Himmel illuminieren und die Böller krachen, sind wir meist in ausgelassener Feierlaune und belasten uns eher nicht mit Gedanken an fatale Folgen. Und derer gibt’s genug, wie die Protokolle von Einsatzkräften wie Feuerwehr, Rettung und Polizei in Niederösterreich zum Jahreswechsel 2016/2017 zeigen. Nur ein paar Beispiele: Bereits um die Mittagszeit beschädigte ein Feuerwerkskörper die Fassade eines Einfamilienhauses in Leopoldsdorf erheblich. Kurz darauf wurde die Feuerwehr in der Gemeinde Breitenau-Steinfeld zu einem Brand eines Mistkübels gerufen, verursacht durch einen Böller. In Wiener Neustadt bekämpfte die Feuerwehr einen Balkonbrand, verursacht durch eine Rakete. Ein Bewohner, der selbst löschen wollte, erlitt eine Rauchgasvergiftung. Gegen 23 Uhr wurde in Marchegg eine Frau und ein Jugendlicher durch falsche Handhabung beim Zünden einer Batterie verletzt. Kurz nach Mitternacht traf eine umherirrende Rakete eine Frau in Langenlois und verletzte sie unbestimmten Grades. Und in Perchtoldsdorf wurden in der Nacht auf Neujahr zwei Autos durch pyrotechnische Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen.

 

Wer bezahlt den Schaden?

Schneller als man denkt, passieren Unfälle mit Pyrotechnik. Die Palette der Schäden ist groß und reicht von harmlosen Sachbeschädigungen, Bränden bis zu schweren Verletzungen und Todesfällen. Wenn das Malheur geschehen ist, stellt sich die Frage, wer bezahlt eigentlich den Schaden.

Haushaltsversicherung

Fliegt beispielsweise eine Rakete versehentlich im Haus oder in der Wohnung herum und verursacht einen Schaden, so kann in diesem Fall die Haushaltversicherung einspringen. Sie kommt in der Regel für den Ersatz von beweglichen Gegenständen auf, die beschädigt wurden und deckt ebenso Schäden, die durch Feuer und Löschwasser verursacht wurden.

KFZ - Vollkaskoversicherung

Wenn Sie zu Silvester ihr Auto nicht in einer Garage, sondern im Freien parken und Beschädigungen am PKW durch pyrotechnische Gegenstände entstehen, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für die Schadensfolgen auf, sofern der Verursacher nicht auffindbar ist!

Private Haftpflichtversicherung

Jeder haftet für sein Tun, etwa wenn jemand beim Hantieren und Zünden von Feuerwerkskörpern eine andere Person verletzt oder einen materiellen Schaden verursacht. Die Kosten für angerichtete Schäden werden grundsätzlich von einer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt, sofern man nicht gegen gesetzliche Auflagen verstoßen hat, z.B. indem man ein illegales Feuerwerk gekauft und gezündet hat. Es ist auch entscheidend, dass es nicht eine grob fahrlässige Verursachung eines Schadens war. Dann steigt auch die Privathaftpflichtversicherung aus und erbringt keine Leistung!

Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung

Wenn man sich bei der Anwendung von Pyrotechnik selbst verletzt, kommt für die ärztliche Behandlung die gesetzliche Krankenversicherung auf. Eine Unfallversicherung und Berufsunfähigkeits-Versicherung ist empfehlenswert, um sich gegen die negativen Folgen von langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Invalidität und dadurch mögliche Berufsunfähigkeit und somit Einkommensverlust zu schützen.

Beratungsgespräch vereinbaren

Um zu wissen, ob man ausreichend für alle Eventualitäten gerüstet ist, ist es am besten, ein Beratungsgespräch mit Ihrem Versicherungsberater zu vereinbaren. Ihr Versicherungsberater Reinhold Ragossnig – eine Telefonnummer – ein Ansprechpartner. Ich informiere Sie jederzeit gerne: +43 664 4108334

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