Fehler und Gefahren im Skiurlaub
von Reinhold Ragossnig
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Die Grade sinken spürbar und langsam, aber sicher zeigt sich die Vorfreude über den bevorstehenden Winterurlaub. Ob es nun in den Skiurlaub oder doch ein Wellnessresort geht, in dieser Jahreszeit lauern besonders viele ungeahnte Gefahren und Schwierigkeiten.

 

Die Anfahrt

Schon bei der Anfahrt gibt es einiges zu beachten, denn im Winter herrscht sozusagen ein Ausnahmezustand. Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich für alle Autofahrer die Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Fahrbedingungen, wie Schneefahrbahn, Matsch oder Eis. Entweder müssen alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sein oder Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden. Das Fahren mit Schneeketten ist jedoch nicht immer erlaubt, da das Metall der Ketten den Straßenbelag beschädigt, wenn nicht genug Schnee liegt. Unter extremen Bedingungen wird in Österreich häufig auch eine situative Schneekettenpflicht ausgerufen, weswegen Schneeketten als Reiseutensilien immer dabei sein sollten. Diese Schneekettenpflicht hat auch für alle Allradfahrzeuge Gültigkeit!

Die Schneefahrbahn hat auch extreme Auswirkungen auf den Bremsweg, der sich verdreifachen und bei Glatteis sogar versechsfachen kann (extreme Vorsicht beim Bergabfahren!). Deshalb sollten sich Autofahrer auf diese Situationen gefasst machen, langsamer und sehr aufmerksam fahren sowie mehr Abstand halten.

Wenn es ab in den Skiurlaub geht, kommt auch häufig eine Dachträgerbox zum Einsatz. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass das Trägersystem solide ist und korrekt aufs Dach montiert wird, denn sonst ist schon eine Vollbremsung ausreichend und die Box oder der Inhalt wird zu einem bedrohlichen Geschoss nach vorne. Außerdem darf in Österreich die Beladung die Länge des Fahrzeuges um maximal ein Viertel überschreiten und auch das höchstzulässige Beladungsgewicht der Box muss beachtet werden. Das Ladegut sollte in der Box fest verzurrt werden und schwere Gegenstände sollten sich in der Mitte befinden. Im Zweifel können Sie auch Gepäckstücke im Kofferraum verstauen.

 

Das Skivergnügen

Wenn Sie nun also sicher im Skigebiet angekommen sind und endlich auf der Piste stehen, sollten Sie erst einmal Ihre komplette Ausrüstung gründlich kontrollieren, da eine schlechte Ausrüstung keine Ausrede ist, falls es zu einem Unfall kommt. Bezüglich der Helmpflicht gibt es die Regelung, dass Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen müssen. Diese Helmpflicht besteht in allen Bundesländern – außer in Vorarlberg und Tirol, wo es derzeit noch keine gesetzliche Regelung gibt. Jedoch ist das Tragen von Helmen nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit sehr empfehlenswert, auch hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes ist es ratsam, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Um Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, sein eigenes Können beim Skifahren richtig einzuschätzen, um sich selbst und andere Fahrer nicht zu gefährden. Die eigene Geschwindigkeit sowie Fahrweise sollen also richtig gewählt und andere Fahrer mit sicherem Abstand überholt werden. Anhalten sollte man nur, wenn es wirklich nötig ist. Außerdem sollen alle Pistenregeln beachtet werden, damit der Skiurlaub für alle eine schöne Zeit wird.

Des Weiteren sind Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Erste Hilfe, eine Alarmierung des Rettungsdienstes und ein Absichern der Unfallstelle verpflichtend sind und unterlassene Hilfeleistung strafbar ist. Ebenso ist der Alkoholkonsum bei der Beurteilung der Schuldfrage maßgeblich. Obwohl das Konsumieren von Alkohol an sich nicht strafbar ist, wird bei einem Unfall die Beurteilung anders ausfallen, wenn ein Fahrer unter Alkoholeinfluss gestanden hat und die Versicherung nicht mehr herhalten muss.

 

Im Falle eines Unfalls

Allein in Österreich passieren jährlich ungefähr 60.000 Skiunfälle – und hierbei handelt es sich meistens um selbst verschuldete Stürze bei zu hoher Geschwindigkeit. Die Sozial- bzw. Krankenversicherungen übernehmen bei solchen Unfällen jedoch nur medizinische Behandlungen, nicht aber die Bergungskosten, da hierfür eine zusätzliche Versicherung nötig ist. Muss also der Hubschrauber oder die Bergrettung zu Hilfe eilen, kann es sehr teuer werden. Ein verheerender Unfall kann des Weiteren zu einem Verdienstausfall und einem schmerzlichen Krankenstand führen, wobei bleibende Invalidität ein gefürchtetes Schicksal ist.

Eine richtig bemessene Unfallversicherung, die rund um die Uhr und weltweit ihre Gültigkeit hat (gilt natürlich auch für Ski- und Winterfans), sichert Ihre Zukunft und Existenz. Anstatt die winterlichen Gefahren zu unterschätzen, sollten Vorsicht und Respekt im Vordergrund stehen. Bevor es also endlich in den Skiurlaub geht, sollten Sie sich richtig informieren und kein Risiko eingehen.

Ich informiere Sie gerne: Reinhold Ragossnig +43 664 4108334

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