Winterausrüstungspflicht ab 1. November
von Reinhold Ragossnig
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Winterausrüstungspflicht ab 1. November

Der Herbst ist angebrochen und die Umrüstung für den Winter beginnt. Mit der Übergangszeit wird auch die Winterreifenpflicht wieder zum Thema. Genaue Informationen zu dieser Vorschrift habe ich hier für Sie zusammengefasst.

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen. Sommerreifen haben unter plus 7 Grad Celsius eine sehr stark verminderte Straßenhaftung und erhöhen dadurch das Unfallrisiko in Kurven oder beim Bremsen. Winterreifen sind durch weichere Gummimischungen und ein anderes Profil für Schneelagen an die niedrigen Temperaturen angepasst und haben ein dementsprechend positiveres Fahrverhalten, das wesentlich zu Ihrer Sicherheit beiträgt.
 

Witterungsabhängige Winterreifenpflicht für Pkw

Im Zeitraum von 1. November bis 15. April sind Pkw-LenkerInnen dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug gemäß der Winterreifenpflicht auszustatten. Das Gesetz schreibt vor, dass Pkw mit einem maximalen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn an allen Rädern zulässige Winterreifen angebracht sind.

Der ausdrückliche Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen" bezieht sich insbesondere auf Schneefahrbahn, -matsch oder Eis. Mit großer Vorsicht sind während der kalten Jahreszeit nasse Fahrbahnen zu genießen. Diese können sich bei sinkenden Temperaturen schnell in Rutschplatten verwandeln.

 

Welche Winterreifen sind gültig?

Reifen erfüllen die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Wintertauglichkeit nur dann, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift „M+S“ vorhanden ist. Zudem muss die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) betragen.

Die ausschließliche Kennzeichnung mit einem Schneeflocken- bzw. -kristallsymbol ist in Österreich infolgedessen NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Das Kürzel „M+S“ steht für „Matsch und Schnee“ und signalisiert, dass es sich um einen Reifen handelt, der durch Profil, Laufflächenmischung oder Bauart im Vergleich zu einem Sommerreifen verbesserte Eigenschaften für das Fahren auf Schnee aufweist.

 

Schneeketten und Allwetterreifen

Der Mythos, dass Allwetterreifen im österreichischen Bundesgebiet nicht als vollwertige Winterreifen gelten, ist falsch – von der gesetzlichen Seite her gesehen! Solange sie die Mindestprofiltiefe von mehr als 4 mm besitzen, dürfen die Ganzjahresreifen auch während den winterlichen Monaten verwendet werden. Wem also das zweimalige Reifenwechseln im Jahr zu mühsam ist, der kann auf diese Lösung zurückgreifen. In zusätzlicher Kombination mit Schneeketten an eisigen Tagen kann nichts schiefgehen.

Aber auch hier gilt: Ein echter Winterreifen hat die besseren, optimaleren Eigenschaften, um Sie sicher durch den Winter zu bringen!

Sollten Sie Ihr Auto nur selten benötigen, können Sie die Wintermonate auch mit Sommerreifen in Kombination mit Schneeketten an den Antriebsrädern überstehen. Diese Methode ist allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Herrschen andere winterliche Bedingungen, dürfen Sie keine Ketten anlegen, da das Metall den Straßenbelag beschädigen könnte.

Diese Kombination ist aber sehr mit Vorsicht zu genießen und sollte eher vermieden werden, da das sichere Fahrverhalten davon sehr stark beeinträchtigt ist!

 

Schneekettenpflicht

Zur Winterausrüstungspflicht zählt auch die Schneekettenpflicht. Diese kommt zum Beispiel beim Verkehrsschild „Schneekettenpflicht" zum Tragen. Sollten Sie dieses blaue Schild auf der Straße sehen, sind Sie verpflichtet, auf der danach folgenden Strecke Ketten anzulegen. In besonderen Fällen kann die Exekutive auch eine situative Schneekettenpflicht ausrufen.

Auch Ihr Allrad muss bei Schneekettenpflicht mit Ketten ausgerüstet werden!

Ich empfehle Ihnen, Schneeketten im Winter immer als fixe Reiseutensilien mitzuführen – egal, für welche Bereifung Sie sich entscheiden. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und für den Notfall gewappnet.

 

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß?

Beim Missachten der Winterausrüstungspflicht wird in jedem Fall eine Geldstrafe verhängt. Bei einfachen Verstößen kommen Sie mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro davon. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5000 Euro verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.

Sollten Sie mit vorschriftswidriger Bereifung, welche kausal die Unfallursache ist, in einen Unfall verwickelt sein, ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, kann aber im schlimmsten Fall vom Verursacher einen Regress fordern (11.000 bis maximal 22.000 Euro an Rückzahlung). Die Kaskoversicherung kann aber eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ auch ablehnen, je nach Situation.

Ihre Winterreifen: für Ihre Sicherheit und die der Familie – es zahlt sich aus!

Ihr Versicherungsberater Reinhold Ragossnig – eine Telefonnummer – ein Ansprechpartner

Winterreifen @ Patrick Daxenbichler - stock.adobe.com