Kinder ziehen aus
von Reinhold Ragossnig
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Unweigerlich kommt für alle Eltern einmal der Zeitpunkt, wo ihre Schützlinge das Nest verlassen. Schneller, als Sie denken, werden Kinder zu jungen Erwachsenen und fangen an, ihre eigenen Wege zu gehen. Um sie jedoch sicher die große weite Welt erkunden zu lassen, sind einige Versicherungsfragen zu klären. Bei diesen Entscheidungen bin ich gerne für Sie da.

 

Gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung


Grundsätzlich sind Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei Ihnen mitversichert. Sobald sie einen Job finden, der über die Geringfügigkeitsgrenze von 425,70 Euro (2017) monatlich hinausgeht, muss der Arbeitgeber Ihre Kinder bei der Gebietskrankenkasse anmelden, womit sie eigenversichert sind.

Ist dies nicht der Fall, gibt es einige Mitversicherungsbedingungen:

auz Haben Ihre Kinder eine höhere Schule besucht und stehen jetzt vor dem Schulabschluss, verfällt die Mitversicherung erst nach der Beendigung des Schulbesuchs.
auz Die jungen Erwachsenen können 24 Monate, nachdem sie volljährig wurden oder die Schule abgeschlossen haben und auf Jobsuche sind, bei Ihnen mitversichert bleiben. Ein Antragsformular an die Gebietskrankenkasse inklusive eines Nachweises der Beendigung der Schulausbildung ist notwendig, um dieses Service in Anspruch zu nehmen.
auz Möchten Ihre Liebsten nach der Matura studieren, müssen Ihre Kinder einen Studienerfolgsnachweis ans Finanzamt schicken, um die Mitversicherung aufrecht zu erhalten.
auz Unabhängig davon, ob Ihre Kinder nach der Schule studieren oder nicht, ist die Mitversicherung allerdings nur bis zum 27. Lebensjahr möglich. Danach müssen Ihre Kinder in jedem Fall eine Selbstversicherung abschließen.

 

Die oben angeführten Versicherungsvoraussetzungen der gesetzlichen Sozialversicherung und deren Mitversicherungsbestimmungen sind nur auszugsweise und beruhen nicht auf Vollständigkeit, da je nach Situation und Standort andere Erfordernisse möglich sind, deren Aufzählung in diesem Rahmen zu umfangreich wäre.

Konkrete, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Informationen erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Dies ist unerlässlich, um keine Fristen zu versäumen oder Versicherungslücken entstehen zu lassen, die im Ernstfall sehr kostspielig sein können!

Unfallschutz über den ÖH-Beitrag (ÖH = Österreichische Hochschülerschaft)

 Jeder Student muss Mitglied der ÖH (=Österreichische Hochschülerschaft) werden. Im Mitgliedsbeitrag von 18,70 Euro pro Semester ist eine Prämie in Höhe von 0,70 Euro für eine Unfallversicherung enthalten. Dieser Unfallschutz ist aber minimalst und deckt nicht das Risiko einer Existenzsicherung ab!

Generell sind Unfälle in der gesetzlichen Unfall-Krankenversicherung oft unzureichend bis gar nicht gedeckt. Eine Unfallrente bei Invalidität im Arbeitsbereich (im Freizeitbereich gibt es keine Unfallrenten-Kapitalleistung) bemisst sich nach den Versicherungsjahren und eingezahlten Beiträgen, daher erhält man diese auch erst, sobald man arbeiten geht.

Im Allgemeinen reicht die gesetzliche Unfall-Krankenversicherung aufgrund der eingezahlten Beiträge bei einem schwerwiegenden Unfall auch im Arbeitsbereich nicht für eine ausreichende Existenzsicherung. (Renten-/Kapitalleistung ist überhaupt nicht möglich.) Bezüglich der Arzt- und Krankenhauskosten sind Ihre Kinder aber durch die gesetzliche Krankenversicherung gut abgedeckt.

Abschließend kann man sagen, dass eine zusätzliche private Unfallversicherung, welche weltweit sowohl im Privat- als auch Arbeitsbereich ihre volle Gültigkeit hat, als Existenzabsicherung unabdinglich ist. Wer aufgrund eines Unfalles seinen Job nicht mehr ausüben kann, erleidet einen dementsprechend hohen Einkommensverlust (besonders im Freizeitbereich), der nur durch eine private Unfallversicherung abgeschwächt werden kann.

Eine private Unfall-/Existenzabsicherung kostet weniger, als man denkt – einfach fragen!

 

Private Haftpflichtversicherung


Solange die volljährigen Kinder gemeinsam mit Ihnen im Haushalt leben und noch kein regelmäßiges Einkommen haben, sind sie in der Regel bis zu einem bestimmten Alter mitversichert. Diese Altersgrenze wird im Vorhinein vertraglich geregelt und kann je nach Anbieter vom 22. bis zum 27. Lebensjahr variieren.

Sobald sich Ihre Kinder dazu entscheiden, in eine eigene Wohnung zu ziehen, erlischt der Vorteil der Mitversicherung. In diesem Fall ist es erforderlich, eine eigene Haushaltsversicherung für Ihre Kinder abzuschließen, welche eine Privathaftpflicht inkludiert.

 

Reise-, Kranken- und Stornoversicherung


Natürlich kann es den frischgebackenen Volljährigen niemand übelnehmen, wenn sie nach einem bestandenen Abschluss erst mal raus aus dem Alltag und die Welt allein oder mit Freunden erkunden wollen. Doch Achtung – nach dem Schulabschluss endet oft auch die Mitversicherung bezüglich Reiseangelegenheiten.

Die wichtigsten Punkte in einer weltweit gültigen Reiseversicherung (auch gültig für Studienreisen oder Au-pair-Aufenthalte während der Studienzeit):

auz 100% Rückholungskosten durch Ambulanzjet (oder dementsprechend hohe Summe)
auz Übernahme der Krankenhauskosten mit Direktverrechnung

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen, gravierende Änderungen der Lebenssituation der jungen Erwachsenen (eigene Wohnung, Ergreifung/Beendigung eines Lehrberufs, Studienbeginn/Ende, Eintritt ins Arbeitsleben etc.) mit mir zu besprechen. Somit kann ich Ihnen am besten dabei helfen, den Versicherungsschutz optimal anzupassen und Versicherungs- oder Deckungslücken zu vermeiden.

 

L17 – Was sagt die Autoversicherung?


Grundsätzlich haben fast alle Kraftfahrzeughaftpflicht-/Kasko-Versicherungen die Risikoausschlussklauseln für Ausbildungsfahrten, wie zum Beispiel auch L17-Fahrten, gestrichen und gewähren somit auch für jene Schäden Deckung, die der Ausbildungswerber verursacht. Ich empfehle Ihnen dennoch, sicherheitshalber mit Ihrer Autoversicherung Rücksprache zu halten, ob Ausbildungsfahrten Ihrer Kinder im Versicherungsschutz enthalten sind. Es gibt diesbezüglich verschiedene Regelungen!

Generell: L17-Ausbildungsfahrten tragen sehr stark zur Sicherheit Ihrer Sprösslinge bei – nichts ist wertvoller, als brenzlige Situationen durch einen erfahrenen Beifahrer zu vermeiden und in der gemeinsamen Zeit und auf den gefahrenen Kilometern viel Erfahrung zu sammeln, die in kurzen Fahrschulstunden nicht leicht vermittelt werden kann.

 

In unserem Beitrag haben wir versucht, einige wichtige versicherungstechnische Aspekte des Erwachsenwerdens Ihrer Kinder aufzuzeigen. Das betrifft auch die Mitversicherung der Kinder in der Rechtsschutzversicherung der Eltern.

Um im Detail auch wirklich alles zu bedenken und keine unnötigen Risiken einzugehen, empfehle Ich Ihnen als Eltern oder den jungen Erwachsenen, sich selbst kompetent beraten zu lassen.

Reinhold Ragossnig, Ihre selbstständige Versicherungsagentur, unterstützt Sie gerne bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch, damit auch sicher keine Fragen offenbleiben.

Bilderquelle @ Maridav - stock.adobe.com